180 Puls.
Die Nachmieterin in Aschaffenburg hat ja ein paar Einbauschränke und die Küche übernommen. Alles nicht so hochpreisig und kommt in Summe auf unter 1000€.
Jetzt ist sie dieses Wochenende eingezogen und hat eigenmächtig den Kaufpreis wegen ein paar fadenscheiniger Mängel um 200.-€ vermindert.
Da ist sie aber an den Falschen geraten.

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Ah ja. Problem gelöst. Immer einen Trumpf im Ärmel behalten.




grossmutter am Di, 29.11.2011, 12:58  |  Permalink
Ja, kämpfe mein Sohn ;-)

hr.gross am Di, 29.11.2011, 13:24  |  Permalink
Ja Mama :-)
Man kann mit ja über das Meiste reden, aber nach zweimaliger Besichtigung der Ware einfach von der schriftlichen Vereinbarung abzuweichen, ohne vorher mal nachzufragen finde ich mehr als dreist. Wegen nicht eingestellter Schranktür-Scharniere den Kaufpreis von 300€ auf 100€ abzusenken ist auch etwas fragwürdig.

Und mir dann noch die kostenpflichtige Entsorgung ihrer neu erworbenen Spülmaschinenabdeckung (sie hielt sie für unsere Waschmaschinenabdeckung - "Ihr Müll") in Rechnung zu stellen ist auch witzig.

Bei den Reichen kann man sparen lernen, geistert mir da durch den Kopf...

mark793 am Di, 29.11.2011, 14:12  |  Permalink
"Kein Problem,
wir kommen dann morgen und bauen die Küche und die Schränke ab. Sie sind doch sicher zuhause und haben das Geld auch flüssig."

hr.gross am Di, 29.11.2011, 14:27  |  Permalink
War ein überzeugendes Argument... ;-)

nixloshier am Di, 29.11.2011, 15:45  |  Permalink
"...haben das Geld auch flüssig."? verstehe ich nicht.

mark793 am Di, 29.11.2011, 16:11  |  Permalink
@nixloshier:
Äh, stimmt. Verpeilung meinerseits, ich meinte, den geminderten Betrag lege ich Ihnen auf den Tisch (sofern bereits entrichtet).

hr.gross am Di, 29.11.2011, 16:37  |  Permalink
Nachdem ich bis Ende November der offizielle Mieter bin, hätte ich mir über den Vermieter Eintritt verschafft und gemütlich -in meiner Wohnung muss ich mich ja nicht hetzen- alles demontiert.

Spaß bei Seite: selbst wenn gravierende Mängel vorhanden gewesen wären, finde ich es einfach mehr als bedenklich erst mal den vereinbarten Betrag zu kürzen, bevor man miteinander gesprochen hat.
Selbst wenn sie recht gehabt hätte: so geht es einfach nicht.

Oder um es mit Erwerbsregel 17 der Ferengis auszudrücken: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.