"...wieder wurde ein Geisterradler erfasst..."
Wenn ich die Lokalpresse lese, steht da zwei bis drei mal die Woche, dass mal wieder ein Geisterradler umgemäht wurde. Diese Artikel erzeugen den Eindruck, dass das Fehlverhalten eines Radlers dessen Rechte auf Unversehrtheit aufheben.
Wie schaut es bei Kindern bis Acht Jahren aus? Wenn die auf dem Gehweg in gegenläufiger Richtung fahren, ist es ein Ereignis, dessen Berücksichtigung man den armen Autofahrern nicht zumuten kann?
Vermutlich trägt das Kind dann die Hauptschuld, weil es dunkel gekleidet war und keinen Helm (werden als nächstes Knie- und Ellbogenschoner diskutiert?) trug.

Nur am Rande: ich toleriere Geisterradeln nicht und fahre lieber 400 Meter um den Block, als 10 Meter gegen die Richtung, um ans Ziel zu gelangen.




mark793 am Fr, 30.05.2014, 14:08  |  Permalink
Die Lokalpresse
wird wissen, wer der größte Arbeitgeber in der Stadt ist.

hr.gross am Fr, 30.05.2014, 19:03  |  Permalink
Ich möchte behaupten diese Art der Berichterstattung gibt es so auch anderswo. Im Gegenteil: der große Arbeitgeber ist sogar recht fahrradfreundlich. Lediglich die regierende CSU sieht die Radler als lästiges Übel an.

mark793 am Sa, 31.05.2014, 00:32  |  Permalink
Sie haben recht, diese nur schlecht verhohlene Häme, wenn es einen Radfahrer brezelt, dem man irgendwas anhängen kann, findet sich auch anderswo (z.B. in den hiesigen Käseblättchen).