Auslegung der Solaranlage
Bei der Auslegung der Solaranlage hatte ich im Vorfeld recherchiert, was wohl die richtige Dachseite bei uns wäre, da die Situation etwas anspruchsvoller ist.
Wir liegen so am Hang, dass die Dachseite mit Ost-Südausrichtung morgens vom Hügel verschattet wird.
Die andere Seite ist völlig verschattungsfrei, hat aber eine gehörige Portion Nordausrichtung mit drin.


(Kartenmaterial von https://geoportal.bayern.de; Großgrund nicht maßstäblich dargestellt)

Meine Abwägung und die Ratschläge der Experten von denen ich mich beraten ließ, kamen zu folgendem Schluss:



Auf der einen Seite haben wir ein höheres Maximum, dafür morgens Verschattung (blaue Kurve; die orange Kurve soll den Verlauf ohne Verschattung darstellen). Auf der anderen Dachseite hätten wir dafür keine Verschattung, jedoch wegen der weniger optimalen Ausrichtung einen geringeren Maximalertrag. Meine Entscheidung fiel auf die Variante blau. Schaut plausibel aus.

Leider hatte ich in meiner Rechnung die Kackbratzen von unserer konservativen Regierung vergessen, die nur an ihre Spezis in den Konzernen denken, und so ökologisch-radikale Spinner mit Sonnenstrom aufm Dach zum Schutze von Arbeitsplätzen leider nicht fördern können. So wird mit dem Argument der Netzstabilität die maximale Leistung einer Photvoltaikanlage auf 70% der Nennleistung gekappt (es gibt auch noch die Variante der komplett ferngesteuerten PV-Anlage, wo der Netzbetreiber bei Bedarf die Anlage komplett runterregeln kann).
Dann schaut das Ganze plötzlich so aus:



Die gedrosselten 30% sind, wenn man nicht gerade selbst Strom in größeren Mengen verbraucht, einfach futsch.

Unter dem Aspekt, dass man mit höherem Photovoltaikertrag am Abend den Eigenverbrauch vermutlich hätte erhöhen können, wäre das möglicherweise die sinnvollere Alternative gewesen. Aber so genau kriegt man das wohl nur raus, wenn man die andere Dachhälfte auch mit einer Anlage ausstattet. Hätte, hätte...

Klares Fazit: fürchten Sie nicht die Nordausrichtung, fürchten Sie die große Koalition.




pathologe am Mi, 05.06.2019, 10:04  |  Permalink
Ist
das eine vom Energieversorger installierte Anlage? Ich habe nämlich die Kappung bei meiner Anlage (4kWp) nicht feststellen können. Es ist zwar ein Fernsteuerschalter verbaut, der steht aber durchgängig bei 100%, auch bei maximaler Leistung der Anlage (an sehr sonnigen Tagen gut 3,5kW Leistung). Oder liegt es am Bundesland? Ich wohne im Süden des Nachbarlandes.

hr.gross am Mi, 05.06.2019, 12:55  |  Permalink
Sie meinen mit Fernsteuerschalter eine Softwareregelung der Anlagenleistung?
Die Anlage hat der Häuslebauer installiert. Das mit der Abregelung kommt dann mit der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ins Spiel. Betroffen sind aber nur Anlagen, die nach 2012 errichtet wurden. So wie ich das mitbekommen habe, ist die 70%-Regelung durchaus verbreitet. Aber die gefühlte Faktenlage mag von der realen abweichen.
Man liest, dass die 70%-Regelung doch gar kein Problem sei, da man in den Wintermonaten eh nicht an die 70% rankommt. Das stimmt schon. Aber genau da wo die Anlage eine volle Auslastung hätte, haut es voll rein. Die Aussage, dass einem nur 2-3% Ertrag flöten gingen (Zahl aus dem Internet), kann ich momentan noch nicht bestätigen.

pathologe am Mi, 05.06.2019, 17:10  |  Permalink
Mit
Fernsteuerschalter meine ich so ein nettes Kästchen, welches in Urzeiten mal als "Rundsteuerempfänger" bekannt war.
Die Anlage ist seit 2012/2013 auf dem Dach, bis dato habe ich aber, wie geschrieben, keine Abregelung erlebt. Die jährlichen Einkünfte liegen übrigens bei circa 300 € brutto. Damit wird sich die Anlage nach etwa 25 Jahren amortisieren, was mir, da ich da nicht betriebswirtschaftlich kalkuliere, aber relativ egal ist.